Hygienekonzept Bretterbude e.V.

Vorbemerkungen

Für die vom Bretterbude e.V. angeführten Vorschläge gilt die Grundvoraussetzung, dass die durch die Bundesregierung, die Länderregierungen und die örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie deren Umsetzung zu beachten sind. 
Ferner ist in diesem Kontext zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder-und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann. Es handelt sich bei dem Konzept um Empfehlungen des Vereines auf Grundlage des aktuellen Sachstandes. Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.


Handlungsleitlinien

  1. Bei Krankheitssymptomen, wie Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksstörungen, leichtem Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit darf die Halle nicht betreten werden. Wir behalten uns vor, krank wirkende Menschen abzuweisen bzw. aus der Halle zu bitten!
  2. Bei nachgewiesener SarsCoV2 Infektion muss eine Information an den Beauftragten Patrick Weigand (bretterbude.gotha@gmail.com) erfolgen, wenn man in den letzten 14 Tagen in der Bretterbude war. 
  3. Der Skatebetrieb besteht aus max. 30 Personen 
  4. Jede/r Teilnehmer/in, Gast und / oder jedes Vereinsmitglied muss vor der Sportausübung eine Registrierung ausfüllen. Die Registrierung erfolgt mit einem selbst mitgebrachten Stift (oder unter Benutzung von selbstmitgebrachten Einmalhandschuhen). Eine weitere Möglichkeit der Registrierung ist ein QR-Code, welcher direkt zu einem Online Registrierungsformular geht. Dieses Formular wird die gesetzlichen 4 Wochen gespeichert und anschließend Automatisch gelöscht. Nur so kann eine mögliche Infektionskette nachverfolgt werden.
  5. Bei unter 16-jährigen müssen die Eltern unterschreiben, das muss leider auch bei jedem Besuch neu stattfinden.
  6.  Das Umkleiden sowie das Duschen ist nicht erlaubt.
  7. Bei Betreten der Halle besteht Maskenpflicht. Während des Betriebs muss immer ein Mindestabstand von 2m zu allen anderen Personen eingehalten werden.
  8. Zuschauer sind nicht erlaubt! Ausnahme sind Eltern von minderjährigen Kindern. 
  9. Es sind keine Veranstaltungen wie u.a. Kindergeburtstage, Workshops oder Wettkämpfe möglich. 
  10. Gewohnte Rituale wie Begrüßung, Abklatschen oder Verabschiedung erfolgen ohne Berührung.
  11. Ein mobiles Handwaschbecken zur Einhaltung der Hygieneregeln steht zur Verfügung. Einmal Handtücher und Desinfektion sind vorhanden.
  12. Im Bereich der Tribüne sind nur gekennzeichneten Flächen zu nutzen.
  13. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  14. Es gibt keinen Verleih von Schutzausrüstung.
  15. In der Bretterbude sind getrennte Ein- und Ausgänge sowie markierte Wegeführungen (Einbahnstraßen-System) vorgegeben sowie Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes ergriffen.
  16. Die Bretterbude ist ausschließlich für die Ausübung des Skateboard-Sports zu nutzen, Zusammenkünfte aus Gründen der Geselligkeit sind verboten.

Besucher, die sich nicht an die internen Regeln der Bretterbude oder die Coronaschutzverordnungen halten, werden der Bretterbude verwiesen. Durch regelmäßige Anpassung der Verordnungen sind Änderungen des Hygienekonzepts vorbehalten.  

 
Der Vorstand                            

Stand: 20.07.2020


Verhaltens- und Hygieneregeln

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Der Mindestabstand von 2 Metern wird beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei allen Trainingsinhalten eingehalten.
  • Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung und jeglichen weiteren Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten und nicht am Training teilnehmen.
  • Sportler*innen, die in den beiden Wochen vor einem Training Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person oder Reiserückkehrern hatten, dürfen die Sportstätte nicht betreten und nicht am Training teilnehmen.
  • Personengruppen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf (Risikogruppen) sind besonders zu schützen. Im Hinblick auf den ärztlich verordneten
  • Rehabilitationssport sind die Empfehlungen des Deutschen Behindertensportverbandes zu berücksichtigen. Verhaltensregeln bei der Nutzung der Sportstätte
  • Sportanlagen sind lediglich zu Zwecken des Trainingsbetriebes, der Aus- und Fortbildung, für Arbeitseinsätze oder Vereinsversammlungen zu nutzen. Wettkämpfe und Sportveranstaltungen sind zunächst nicht gestattet. Zusammenkünfte aus Gründen der Geselligkeit sind verboten.
  • Die Sportanlage wird nur von Sportler*innen betreten, Begleitpersonen sind zu vermeiden. Auf Fahrgemeinschaften für den Weg zur Sportstätte wird verzichtet. Verhaltensregeln beim Training
  • Auf Übungen mit Körperkontakt, sportartbezogene Hilfestellungen sowie sportliche Rituale (Abklatschen, Umarmen, etc.) wird verzichtet.
  • Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand auf vier bis fünf Meter nebeneinander bei Bewegung in die gleiche Richtung vergrößert werden.
  • Soweit dies möglich ist, sollte das Training oder Teile des Trainings nach draußen verlagert werden.

Hygieneregeln

  • Die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind einzuhalten.
  • Die Verwendung eines Mund-Nase-Schutzes ist für alle Personen (Trainer*innen, Ehrenamtliche, Beschäftigte) in außersportlichen Bereichen zu empfehlen.
  • Die Benutzung von Umkleidebereichen und Duschen ist verboten. Sportler*innen betreten die Sportanlage bereits in Sportbekleidung.
  • Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen der Sportstätte bereitgestellt und ist durch jede Person zu verwenden.
  • Für Sanitäranlagen stehen ausreichend Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife mit Spendern und Papierhandtücher zur Verfügung. Der Abfall wird sofort und in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt.
  • Sporträume dürfen nur dann zum Sporttreiben genutzt werden, wenn ausreichender Luftaustausch über regelmäßiges Lüften möglich ist.
  • Soweit möglich, sollte nur mit persönlichen Sportgeräten trainiert werden (Iso-Matte, Kleinsportgeräte).
  • Alle weiteren Sportgeräte sind nach der Nutzung gründlich zu desinfizieren.
  • Es sind nur personalisierte Getränkeflaschen und Handtücher zu benutzen, die die Sporttreibenden selbst zum Training mitbringen und wieder mitnehmen.


 


Persönliche Hygiene Händedesinfektion, Händewaschen, Hinweise zum Umgang mit den Behelfsmasken
Raumhygiene: Skatehalle, Flure Stoßlüftung in jeder Pause Personenanzahl: 30
Mindestabstand: 1,50 m Behelfsmaske in Gängen und Fluren,
im Einzelfall erfolgt eine Flächen-Wischdesinfektion mit einem geeigneten Desinfektionsmittel, Türklinken mit Ellenbogen benutzen
Hygiene im Sanitärbereich Mindestabstand:1,50m (maximal eine Person im Sanitärbereich)
Mobiles Waschbecken Hände waschen;
Händedesinfektion Evtl. individuelles Hygieneset bereithalten

 

letzte Änderung: 06.08.2020